Aufklärungspflicht bei COVID-19-Impfungen: Warum die Unterscheidung zwischen mRNA und modRNA wichtig ist
Die COVID-19-Impfkampagne brachte neuartige Technologien mit sich – insbesondere die Verwendung von mRNA- und modifizierten mRNA-Impfstoffen (modRNA), wie sie in den Produkten von BioNTech/Pfizer und Moderna eingesetzt werden. Ein häufig unterschätzter Aspekt der Impfaufklärung ist dabei die präzise Information über die verwendete Technologie.
Was bedeutet modRNA?
ModRNA steht für nucleoside-modified messenger RNA. Sie unterscheidet sich von herkömmlicher mRNA durch chemische Veränderungen einzelner Nukleoside. Diese Modifikationen erhöhen die Stabilität des Moleküls, verlängern seine Verweildauer im Körper und beeinflussen die Art und Stärke der Immunantwort. Für einige Patienten kann diese biochemische Besonderheit entscheidungsrelevant sein – insbesondere, wenn sie über mögliche Langzeiteffekte oder Wirkmechanismen informiert sein möchten.
Aufklärungspflicht nach § 630e BGB: Individualität zählt
Nach § 630e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) richtet sich die ärztliche Aufklärungspflicht nicht nach allgemeinem Wissen, sondern nach dem, was für die individuelle Entscheidung des Patienten wesentlich ist.
Das bedeutet: Ärztinnen und Ärzte müssen alle Informationen vermitteln, die ein verständiger Patient benötigt, um eine persönliche Risiko-Nutzen-Abwägung treffen zu können.
Da der Unterschied zwischen mRNA und modRNA in der Bevölkerung kaum bekannt ist, besteht gerade hier eine erhöhte Aufklärungspflicht, um Missverständnisse zu vermeiden und eine informierte Einwilligung zu gewährleisten.
Ist molekular-biochemische Aufklärung nötig?
Eine Aufklärung im Detail der Molekularbiologie ist nicht erforderlich. Sie muss jedoch so gestaltet sein, dass der Patient die wesentlichen Unterschiede in Technologie, Wirkweise und möglichen Folgen verstehen kann.
Es gilt also, die Balance zwischen wissenschaftlicher Genauigkeit und allgemeinverständlicher Darstellung zu finden – eine Herausforderung, die während der Pandemie oft zu kurz gekommen ist.
Unterschiedliche Impfstoffe, unterschiedliche Technologien
Nicht alle COVID-19-Impfstoffe basieren auf derselben Technologie.
So nutzt etwa AstraZeneca einen Vektorimpfstoff, bei dem ein harmloses Virus als Träger der genetischen Information dient. Diese Technologie unterscheidet sich grundlegend von den mRNA- bzw. modRNA-Impfstoffen – ein Punkt, der im Rahmen der Aufklärung ausdrücklich erwähnt werden sollte.
Gerichtsurteile zur COVID-19-Impfaufklärung
Die Rechtsprechung hat die Bedeutung der ärztlichen Aufklärung auch bei COVID-19-Impfungen bestätigt. Zwar wurden die besonderen Umstände der Pandemie – etwa Zeitdruck und Informationslage – berücksichtigt, dennoch bleibt die Grundregel bestehen:
Eine nicht ausreichende oder unpersönliche Aufklärung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn der Patient nachweislich unvollständig oder irreführend informiert wurde.
Fazit
Für eine informierte Einwilligung ist entscheidend, dass Patientinnen und Patienten die Art des Impfstoffs sowie seine besonderen Eigenschaften verstehen.
Es genügt nicht, lediglich von „mRNA-Impfstoffen“ zu sprechen, wenn tatsächlich modRNA zum Einsatz kommt.
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die verwendete Technologie verständlich zu erläutern, um eine eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen. Eine sorgfältige Aufklärung schützt somit beide Seiten – Patient und Arzt.
*Hinweis: Dieser Artikel stellt keine juristische Beratung oder verbindliche Rechtsauskunft dar. Er basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen und juristischen Quellen und dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Für verbindliche rechtliche Einschätzungen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
@varnsdorfer
